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Privatpraxis Nemitz Psychiatrie · Psychotherapie · Diagnostik
Hinweis Anmeldepause für neue Diagnostikverfahren. Terminvergabe wieder ab 2. November 2026. Alle Mitteilungen

Behandlungsspektrum

Was in dieser Praxis behandelt und diagnostiziert wird

Das Angebot richtet sich an Erwachsene. Diagnostik und Behandlung liegen in einer Hand, ambulant und in Einzelterminen. Ist eine spezialisierte Behandlung angezeigt, wird sie gemeinsam geplant; die ärztliche Begleitung bleibt bestehen. Die folgenden Abschnitte beschreiben, wie in den häufigsten Fragestellungen vorgegangen wird.

Sitzgelegenheit im Therapieraum
Therapieraum

ADHS im Erwachsenenalter

Diagnostik in mehreren Terminen, anschließend Behandlung im selben Haus.

Viele Betroffene kommen mit dem Verdacht, seit der Schulzeit anders zu funktionieren: Aufgaben brechen ab, Termine geraten aus dem Blick, die Anspannung bleibt. Die Diagnostik prüft, ob dafür eine ADHS verantwortlich ist, und ebenso, was sonst in Frage kommt.

Erhoben werden Entwicklungs- und Lebensgeschichte, Symptomatik im Querschnitt, Fremdanamnese und, wo möglich, Zeugnisse oder frühere Befunde. Ergänzend kommen standardisierte Fragebögen und Aufmerksamkeitstests zum Einsatz. Abgegrenzt werden insbesondere depressive Erkrankungen, Angststörungen, Traumafolgen, Schlafstörungen und körperliche Ursachen.

Sie erhalten einen schriftlichen Befund. Fällt die Diagnose, wird gemeinsam entschieden, was hilft: Psychoedukation und Strukturübungen, psychotherapeutische Begleitung, medikamentöse Behandlung nach Leitlinie, einzeln oder in Kombination.

Autismus-Spektrum-Störungen

Diagnostik im Erwachsenenalter, angelegt über mehrere Termine.

Nicht selten wird eine Autismus-Spektrum-Störung erst im Erwachsenenalter erkannt, nach Jahren der Anpassung, Erschöpfung und wiederholter Fehleinordnung. Häufig berichten Betroffene von Mühe im sozialen Austausch und beim Deuten unausgesprochener Erwartungen, von Überempfindlichkeit gegenüber Lärm, Licht und Gerüchen, von einem starken Bedürfnis nach Routinen sowie von tiefer Erschöpfung nach sozialen Anforderungen. Die Diagnostik nimmt sich dafür die notwendige Zeit.

Grundlage sind eine ausführliche Entwicklungsanamnese, die Erhebung von Kommunikations-, Interaktions- und Wahrnehmungsbesonderheiten, Fragebögen sowie, mit Ihrem Einverständnis, Angaben von Angehörigen. Bestehende Begleiterkrankungen wie Depression, Angst oder ADHS werden mit erfasst.

Das Ergebnis ist ein Befund, der für Sie verständlich ist und im Alltag verwendbar bleibt: als Erklärung, als Grundlage für Entlastung im Beruf und für die Frage, welche Unterstützung sinnvoll ist.

Depression, Erschöpfung, Burn-out

Behandlung nach aktuellem Leitlinienstand, gemeinsam abgewogen.

Depressive Erkrankungen zeigen sich nicht nur als Traurigkeit, sondern als Verlust von Antrieb, Schlaf, Konzentration und Interesse, häufig zuerst als körperliche Erschöpfung. Am Anfang steht deshalb die Abgrenzung körperlicher Ursachen.

Die Behandlung verbindet regelmäßige Gespräche mit, wo indiziert, medikamentöser Therapie; Wirkung und Nebenwirkungen werden engmaschig begleitet und Veränderungen nur gemeinsam mit Ihnen vorgenommen. Ist eine intensivere Behandlung notwendig, wird der Übergang in eine tages- oder vollstationäre Versorgung offen besprochen und vorbereitet.

Ziel ist, Beschwerden zu lindern, Stabilität zurückzugewinnen und den Alltag wieder tragfähig zu machen, in einem Tempo, das zu Ihrer Belastbarkeit passt.

Angst- und Zwangserkrankungen

Panik, Sozialangst, generalisierte Angst, Zwangsgedanken und -handlungen.

Angst engt ein: Wege werden vermieden, Gespräche aufgeschoben, Körpersymptome falsch gedeutet. Zwangserkrankungen kosten Zeit und Kraft und werden aus Scham oft jahrelang verborgen.

Nach körperlicher Abklärung, etwa von Schilddrüse, Herz und Schlaf, wird ein Behandlungsplan entwickelt: Verständnis der auslösenden und aufrechterhaltenden Bedingungen, schrittweise Annäherung an das Vermiedene, bei Bedarf medikamentöse Unterstützung.

Wenn eine störungsspezifische Verhaltenstherapie das Mittel der Wahl ist, wird das offen gesagt und die Weitervermittlung unterstützt, die ärztliche Begleitung kann parallel bestehen bleiben.

Persönlichkeitsstörungen

Diagnostik mit strukturierten Verfahren, tiefenpsychologisch orientierte Behandlung.

Wiederkehrende Beziehungsabbrüche, starke Stimmungsschwankungen, ein instabiles Selbstbild oder anhaltende innere Leere sind belastend und werden häufig als persönliches Versagen erlebt. Die Diagnostik ordnet diese Muster ein, ohne sie zu Etiketten zu machen.

Eingesetzt werden strukturierte Interviews und Fragebögen, ergänzt um eine ausführliche Biografieanamnese. Wichtig ist die Abgrenzung zu affektiven Erkrankungen, ADHS, Autismus-Spektrum-Störungen und Traumafolgestörungen, die Konsequenzen für die Behandlung sind erheblich.

Die Behandlung arbeitet an den inneren Konflikten und Überzeugungen, die diese Muster tragen, in verlässlicher Frequenz und mit klaren Absprachen für Krisen.

Belastungs- und Traumafolgestörungen

Diagnostische Einordnung, Stabilisierung und ärztliche Begleitung.

Nach belastenden Erfahrungen können Erinnerungen, Anspannung, Schreckhaftigkeit und Schlafstörungen lange bestehen bleiben. Auch das ist eine behandelbare Erkrankung und kein Zeichen von Schwäche.

Am Anfang steht die Einordnung: akute Belastungsreaktion, posttraumatische Belastungsstörung oder Anpassungsstörung, und die Frage, wie tragfähig der Alltag derzeit ist. Dieser Abschnitt der Arbeit ist diagnostisch und stabilisierend angelegt.

Im Vordergrund stehen Sicherheit, Schlaf, Tagesstruktur und der Umgang mit Übererregung; eine medikamentöse Behandlung kann dabei unterstützen, ersetzt aber nicht das Gespräch. Steht eine traumafokussierte Behandlung im Vordergrund, wird sie mit spezialisierten Kolleginnen und Kollegen bzw. entsprechenden Einrichtungen geplant; die ärztliche Begleitung kann parallel bestehen bleiben.

Gutachterliche Tätigkeit

Für Betreuungsgerichte und beteiligte Stellen.

Erstellt werden fachpsychiatrische Gutachten in Betreuungsverfahren, zu Betreuungsbedürftigkeit und Aufgabenkreisen, zur Einwilligungs- und Geschäftsfähigkeit, sowie in Unterbringungs- und Zwangsmaßnahmenverfahren nach § 1831 BGB und dem NPsychKG.

Grundlage sind persönliche Untersuchung, Aktenlage und eine nachvollziehbar begründete Beurteilung nach den einschlägigen Begutachtungsleitlinien. Die Vergütung richtet sich nach dem JVEG; eine Begutachtung begründet kein Behandlungsverhältnis.

Anfragen von Gerichten und Behörden bitte telefonisch, per Post oder per E-Mail, mit Angabe des Aktenzeichens und der gewünschten Frist.

Erstgespräch anfragen

Telefonisch in der Sprechzeit Mo, Di, Do von 09 – 11 Uhr oder jederzeit per E-Mail. Bitte senden Sie keine sensiblen Gesundheitsdaten per E-Mail.

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0531 285 096 35 E-Mail schreiben