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Privatpraxis Nemitz Psychiatrie · Psychotherapie · Diagnostik
Hinweis Anmeldepause für neue Diagnostikverfahren. Terminvergabe wieder ab 2. November 2026. Alle Mitteilungen

Ablauf & Kosten

Vom ersten Anruf bis zur Behandlung

Die Praxis behandelt privat Versicherte, Beihilfeberechtigte und Selbstzahler. Alle Kosten werden vor Behandlungsbeginn schriftlich vereinbart. Im Folgenden ist beschrieben, wie der Weg von der ersten Anfrage bis zur Behandlung verläuft.

Je nach Notwendigkeit führen zwei unterschiedliche Wege zum Ziel: der medizinische, also eine fachärztlich-psychiatrische Behandlung mit vorangehender Diagnostik, und der therapeutische, eine antragsgebundene Psychotherapie. Welcher Weg angezeigt ist, wird im Erstgespräch gemeinsam geklärt; eine Kombination beider ist möglich.

Medizinischer Weg

Psychiatrische Behandlung & Diagnostik

Fachärztlich, im Umfang nach Bedarf.

01

Anfrage

Telefonisch in der Sprechzeit oder per E-Mail; Sie erhalten Rückmeldung, ob und wann ein Termin möglich ist.

02

Erstgespräch, 30 bis 50 Minuten

Anliegen und Vorgeschichte, erste Einordnung, transparente Beratung zum weiteren Vorgehen und zur Honorarvereinbarung.

03

Diagnostik

Abklärung somatischer Ursachen, Empfehlung notwendiger Folgeuntersuchungen und Prüfung medizinischer Interventionen; bei speziellen Fragestellungen ergänzend testpsychologische Verfahren.

04

Befund und Empfehlung

Schriftlicher Befund mit Auswertungsgespräch; auf Wunsch Bericht an mit- oder weiterbehandelnde Ärztinnen und Ärzte.

05

Behandlung nach Bedarf

Von wenigen Terminen bis zur längeren Begleitung, in Abschnitten, deren Länge sich am Verlauf orientiert. Folgetermine sind online buchbar.

Therapeutischer Weg

Psychotherapie

Tiefenpsychologisch orientiert, in verlässlicher Frequenz, antragsgebunden.

01

Anfrage

Telefonisch in der Sprechzeit oder per E-Mail mit kurzer Schilderung Ihres Anliegens.

02

Erstgespräch, 30 bis 50 Minuten

Anliegen, Vorgeschichte, erste Einordnung. Am Ende werden Sie transparent zum weiteren Vorgehen und zur Honorarvereinbarung beraten.

03

Bis zu fünf probatorische Sitzungen

Kennenlernen, Indikationsstellung und Klärung, ob die Zusammenarbeit für beide Seiten trägt.

04

Antrag und Kostenklärung

Beantragung bzw. Genehmigung der Therapie bei Ihrer Versicherung oder Beihilfestelle; die erforderlichen Unterlagen erhalten Sie aus der Praxis.

05

Kurzzeittherapie

In der Regel Beginn mit rund 24 Sitzungen in fester Frequenz; der genehmigte Umfang richtet sich nach Ihrem Tarif.

06

Bei Bedarf Verlängerung

Fortführung als Langzeittherapie, wenn der Verlauf es erfordert, gemeinsam entschieden und begründet.

Honorar

Grundlage ist die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in der jeweils geltenden Fassung.

Sessel am Fenster im Sprechzimmer
Sprechzimmer · fest reservierte Zeit je Termin

Das Honorar richtet sich nach Art und Umfang der tatsächlich erbrachten Leistungen und ist daher individuell. Es wird bereits bei der Kontaktaufnahme offen angesprochen, im Erstgespräch anhand des vorgesehenen Vorgehens erläutert und vor Behandlungsbeginn schriftlich vereinbart, bei abweichenden Steigerungssätzen nach § 2 Abs. 1 und 2 GOÄ, mit Benennung der einzelnen Leistungen.

Sie wissen damit vor jedem Behandlungsabschnitt, welche Kosten entstehen; unerwartete Positionen auf der Rechnung sind ausgeschlossen. Auf Wunsch erhalten Sie vorab einen Kostenvoranschlag, sinnvoll besonders vor umfangreicheren Diagnostikverfahren.

Behandlung

Gesprächs-, Diagnostik- und Behandlungstermine nach GOÄ, abhängig von Dauer und Inhalt des Termins.

Berichte

Befundberichte, Bescheinigungen und Stellungnahmen nach Aufwand, vorab abgestimmt.

Gutachten

Für Gerichte und Behörden nach dem JVEG; private Aufträge nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung.

Psychiatrische und psychotherapeutische Leistungen sind nach § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei. Die Rechnungsstellung erfolgt über die PVS Berlin-Brandenburg-Hamburg (PVS bbh), eine privatärztliche Verrechnungsstelle; Sie erhalten die Rechnung von dort und zahlen innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug an die PVS. Voraussetzung dafür ist Ihre schriftliche Einwilligung, die Sie bei Behandlungsbeginn erhalten.

Erstattung durch PKV und Beihilfe

Der Umfang der Erstattung hängt von Ihrem Tarif ab. Klären Sie vor Beginn am besten schriftlich mit Ihrer Versicherung bzw. Beihilfestelle:

  • Werden ambulante psychiatrische und psychotherapeutische Leistungen erstattet, und bis zu welchem Steigerungssatz?
  • Ist eine Genehmigung vor Behandlungsbeginn erforderlich?
  • Sind testpsychologische Leistungen und Befundberichte eingeschlossen?
  • Gibt es eine Begrenzung der Sitzungszahl je Kalenderjahr?

Selbstzahler benötigen keine Zusage und keine Überweisung; es entsteht kein Vorgang bei einer Versicherung.

Termine, Absagen, Rechnung

Absagen sind bis 48 Stunden vor dem Termin kostenfrei. Danach wird die reservierte Zeit nach Maßgabe der schriftlichen Vereinbarung als Ausfallhonorar berechnet; es entfällt, wenn die Zeit anderweitig genutzt werden kann oder die Absage unvermeidbar war.

Die Rechnung erhalten Sie von der PVS Berlin-Brandenburg-Hamburg, an die die Honorarforderung abgetreten wird; sie ist innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug dorthin zahlbar. Übermittelt werden dafür nur die zur Abrechnung erforderlichen Angaben, und nur mit Ihrer schriftlichen Einwilligung.

Zum Erstgespräch hilfreich: Vorbefunde, Medikationsliste, relevante Berichte früherer Behandlungen, gerne als Kopie, sie wird eingescannt und im Haus verwahrt.

Gut zu wissen

Häufige Fragen

Brauche ich eine Überweisung?

Nein. Die Praxis behandelt ausschließlich privat Versicherte, Beihilfeberechtigte und Selbstzahler; eine Überweisung ist dafür nicht erforderlich.

Ich bin gesetzlich versichert. Kann ich trotzdem kommen?

Ja, als Selbstzahler. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten einer privatärztlichen Behandlung in der Regel nicht; das Honorar wird vor Behandlungsbeginn schriftlich vereinbart.

Was erstattet meine private Krankenversicherung oder die Beihilfe?

Das hängt von Ihrem Tarif ab. Bitte klären Sie vor Behandlungsbeginn, möglichst schriftlich, ob ambulante psychiatrische und psychotherapeutische Leistungen bis zu welchem Steigerungssatz erstattet werden und ob eine Genehmigung erforderlich ist.

Wie lange dauert ein Erstgespräch?

30 bis 50 Minuten. Diagnostische Termine dauern je nach Verfahren bis zu 90 Minuten.

Was bringe ich zum Erstgespräch mit?

Vorbefunde, eine aktuelle Medikationsliste und relevante Berichte früherer Behandlungen, gerne als Kopie. Die Unterlagen werden eingescannt und in der Praxis verwahrt.

Wie sage ich einen Termin ab?

Telefonisch oder per E-Mail, spätestens 48 Stunden vorher. Bei kurzfristigerer Absage kann ein Ausfallhonorar anfallen, wie in der schriftlichen Vereinbarung festgelegt.

Wie erhalte ich eine Übersicht zu Ablauf und Kosten?

Schreiben Sie eine E-Mail an terminanfragen@praxisnemitz.de mit dem Wort „Procedere“ im Betreff.

Erstgespräch anfragen

Telefonisch in der Sprechzeit Mo, Di, Do von 09 – 11 Uhr oder jederzeit per E-Mail. Bitte senden Sie keine sensiblen Gesundheitsdaten per E-Mail.

0531 285 096 35 E-Mail schreiben