Ablauf & Kosten
Vom ersten Anruf bis zur Behandlung
Die Praxis behandelt privat Versicherte, Beihilfeberechtigte und Selbstzahler. Alle Kosten werden vor Behandlungsbeginn schriftlich vereinbart. Im Folgenden ist beschrieben, wie der Weg von der ersten Anfrage bis zur Behandlung verläuft.
Je nach Notwendigkeit führen zwei unterschiedliche Wege zum Ziel: der medizinische, also eine fachärztlich-psychiatrische Behandlung mit vorangehender Diagnostik, und der therapeutische, eine antragsgebundene Psychotherapie. Welcher Weg angezeigt ist, wird im Erstgespräch gemeinsam geklärt; eine Kombination beider ist möglich.
Medizinischer Weg
Psychiatrische Behandlung & Diagnostik
Fachärztlich, im Umfang nach Bedarf.
Anfrage
Telefonisch in der Sprechzeit oder per E-Mail; Sie erhalten Rückmeldung, ob und wann ein Termin möglich ist.
Erstgespräch, 30 bis 50 Minuten
Anliegen und Vorgeschichte, erste Einordnung, transparente Beratung zum weiteren Vorgehen und zur Honorarvereinbarung.
Diagnostik
Abklärung somatischer Ursachen, Empfehlung notwendiger Folgeuntersuchungen und Prüfung medizinischer Interventionen; bei speziellen Fragestellungen ergänzend testpsychologische Verfahren.
Befund und Empfehlung
Schriftlicher Befund mit Auswertungsgespräch; auf Wunsch Bericht an mit- oder weiterbehandelnde Ärztinnen und Ärzte.
Behandlung nach Bedarf
Von wenigen Terminen bis zur längeren Begleitung, in Abschnitten, deren Länge sich am Verlauf orientiert. Folgetermine sind online buchbar.
Therapeutischer Weg
Psychotherapie
Tiefenpsychologisch orientiert, in verlässlicher Frequenz, antragsgebunden.
Anfrage
Telefonisch in der Sprechzeit oder per E-Mail mit kurzer Schilderung Ihres Anliegens.
Erstgespräch, 30 bis 50 Minuten
Anliegen, Vorgeschichte, erste Einordnung. Am Ende werden Sie transparent zum weiteren Vorgehen und zur Honorarvereinbarung beraten.
Bis zu fünf probatorische Sitzungen
Kennenlernen, Indikationsstellung und Klärung, ob die Zusammenarbeit für beide Seiten trägt.
Antrag und Kostenklärung
Beantragung bzw. Genehmigung der Therapie bei Ihrer Versicherung oder Beihilfestelle; die erforderlichen Unterlagen erhalten Sie aus der Praxis.
Kurzzeittherapie
In der Regel Beginn mit rund 24 Sitzungen in fester Frequenz; der genehmigte Umfang richtet sich nach Ihrem Tarif.
Bei Bedarf Verlängerung
Fortführung als Langzeittherapie, wenn der Verlauf es erfordert, gemeinsam entschieden und begründet.
Honorar
Grundlage ist die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in der jeweils geltenden Fassung.
Das Honorar richtet sich nach Art und Umfang der tatsächlich erbrachten Leistungen und ist daher individuell. Es wird bereits bei der Kontaktaufnahme offen angesprochen, im Erstgespräch anhand des vorgesehenen Vorgehens erläutert und vor Behandlungsbeginn schriftlich vereinbart, bei abweichenden Steigerungssätzen nach § 2 Abs. 1 und 2 GOÄ, mit Benennung der einzelnen Leistungen.
Sie wissen damit vor jedem Behandlungsabschnitt, welche Kosten entstehen; unerwartete Positionen auf der Rechnung sind ausgeschlossen. Auf Wunsch erhalten Sie vorab einen Kostenvoranschlag, sinnvoll besonders vor umfangreicheren Diagnostikverfahren.
Behandlung
Gesprächs-, Diagnostik- und Behandlungstermine nach GOÄ, abhängig von Dauer und Inhalt des Termins.
Berichte
Befundberichte, Bescheinigungen und Stellungnahmen nach Aufwand, vorab abgestimmt.
Gutachten
Für Gerichte und Behörden nach dem JVEG; private Aufträge nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung.
Psychiatrische und psychotherapeutische Leistungen sind nach § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei. Die Rechnungsstellung erfolgt über die PVS Berlin-Brandenburg-Hamburg (PVS bbh), eine privatärztliche Verrechnungsstelle; Sie erhalten die Rechnung von dort und zahlen innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug an die PVS. Voraussetzung dafür ist Ihre schriftliche Einwilligung, die Sie bei Behandlungsbeginn erhalten.
Erstattung durch PKV und Beihilfe
Der Umfang der Erstattung hängt von Ihrem Tarif ab. Klären Sie vor Beginn am besten schriftlich mit Ihrer Versicherung bzw. Beihilfestelle:
- Werden ambulante psychiatrische und psychotherapeutische Leistungen erstattet, und bis zu welchem Steigerungssatz?
- Ist eine Genehmigung vor Behandlungsbeginn erforderlich?
- Sind testpsychologische Leistungen und Befundberichte eingeschlossen?
- Gibt es eine Begrenzung der Sitzungszahl je Kalenderjahr?
Selbstzahler benötigen keine Zusage und keine Überweisung; es entsteht kein Vorgang bei einer Versicherung.
Termine, Absagen, Rechnung
Absagen sind bis 48 Stunden vor dem Termin kostenfrei. Danach wird die reservierte Zeit nach Maßgabe der schriftlichen Vereinbarung als Ausfallhonorar berechnet; es entfällt, wenn die Zeit anderweitig genutzt werden kann oder die Absage unvermeidbar war.
Die Rechnung erhalten Sie von der PVS Berlin-Brandenburg-Hamburg, an die die Honorarforderung abgetreten wird; sie ist innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug dorthin zahlbar. Übermittelt werden dafür nur die zur Abrechnung erforderlichen Angaben, und nur mit Ihrer schriftlichen Einwilligung.
Zum Erstgespräch hilfreich: Vorbefunde, Medikationsliste, relevante Berichte früherer Behandlungen, gerne als Kopie, sie wird eingescannt und im Haus verwahrt.
Gut zu wissen
Häufige Fragen
Brauche ich eine Überweisung?
Nein. Die Praxis behandelt ausschließlich privat Versicherte, Beihilfeberechtigte und Selbstzahler; eine Überweisung ist dafür nicht erforderlich.
Ich bin gesetzlich versichert. Kann ich trotzdem kommen?
Ja, als Selbstzahler. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten einer privatärztlichen Behandlung in der Regel nicht; das Honorar wird vor Behandlungsbeginn schriftlich vereinbart.
Was erstattet meine private Krankenversicherung oder die Beihilfe?
Das hängt von Ihrem Tarif ab. Bitte klären Sie vor Behandlungsbeginn, möglichst schriftlich, ob ambulante psychiatrische und psychotherapeutische Leistungen bis zu welchem Steigerungssatz erstattet werden und ob eine Genehmigung erforderlich ist.
Wie lange dauert ein Erstgespräch?
30 bis 50 Minuten. Diagnostische Termine dauern je nach Verfahren bis zu 90 Minuten.
Was bringe ich zum Erstgespräch mit?
Vorbefunde, eine aktuelle Medikationsliste und relevante Berichte früherer Behandlungen, gerne als Kopie. Die Unterlagen werden eingescannt und in der Praxis verwahrt.
Wie sage ich einen Termin ab?
Telefonisch oder per E-Mail, spätestens 48 Stunden vorher. Bei kurzfristigerer Absage kann ein Ausfallhonorar anfallen, wie in der schriftlichen Vereinbarung festgelegt.
Wie erhalte ich eine Übersicht zu Ablauf und Kosten?
Schreiben Sie eine E-Mail an terminanfragen@praxisnemitz.de mit dem Wort „Procedere“ im Betreff.
Erstgespräch anfragen
Telefonisch in der Sprechzeit Mo, Di, Do von 09 – 11 Uhr oder jederzeit per E-Mail. Bitte senden Sie keine sensiblen Gesundheitsdaten per E-Mail.